Hausordnung

 

Lieber Gast,

wir heißen Sie in unserem Freizeitheim des Ev. Ostfriesischem Gemeinschaftsverbandes e.V. (OGV) herzlich willkommen.

Unser Haus wird bewusst nach dem OGV Grundsatz 'Von Christus überzeugt, den Menschen zugewandt' geleitet.
In dieser Hausordnung finden Sie Wissenswertes über unser Haus und einige Infos die dazu betragen einen unbeschwerten Aufenthalt zu ermöglichen.

  1. Die Mahlzeiten werden zu folgenden Zeiten angeboten 8:30-09:00 Uhr Frühstück, 12:00-12:30 Uhr Mittagessen 18:00-18:30 Uhr Abendessen. Auf Wunsch wird Tee, Kaffee und Kuchen angeboten. Dieses sollte vorbestellt werden und wird zusätzlich berechnet.
  2. Von den festgelegten Mahlzeiten kann natürlich bei rechtzeitiger Absprache mit der Hausleitung abgewichen werden. Sprechen Sie Tagesausflüge, An- und Abreisezeiten rechtzeitig mit uns ab.
  3. Zu den Mahlzeiten werden 4 Personen für den Küchendienst (Tischdecken, Abtrocknen etc.) benötigt. Bitte stellen Sie vor dem Aufenthalt einen Tischdienstplan auf. Durch diese Mithilfe ermöglichen Sie uns den günstigen Tagessatz.
  4. Bettwäsche wird mitgebracht. Erforderlich sind: Laken sowie Bett- und Kopfkissenbezug. Gerne stellen wir Leihbettwäsche, sowie Handtücher gegen eine Leihgebühr zur Verfügung. Soll für alle Betten Leihbettwäsche zur Verfügung gestellt werden, ist eine Vorbestellung notwendig. Alle Betten und Matratzen haben einen Schonbezug, diese sollen nicht abgezogen werden.
  5. Halten Sie die Zimmer, Flure und die Aufenthaltsräume selbst in Ordnung und verlassen Sie das Haus besenrein. Die Mittel dafür stellen wir zur Verfügung. Am Abreisetag müssen die Zimmer vor dem Frühstück geräumt werden, wenn am gleichen Tag eine neue Gruppe anreist.
  6. Der Gruppenleiter trägt die volle Verantwortung für die Teilnehmer. Die Einrichtung ist schonend zu behandeln. Betten und Schränke nicht umstellen, Fenster beim Lüften nur kippen und das Tragen von Hausschuhen ist selbstverständlich. Beschädigungen sind der Hausleitung zu melden. Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haftet die Gruppe (Organisation, Schule, Gemeinde) nicht der einzelne Teilnehmer.
  7. Der Kiosk wird nach Absprache mit der Hausleitung geöffnet.
  8. Der Gruppenleiter ist für die Schließung der Außentüren während des Aufenthalts verantwortlich. Der Gruppenleiter legt selbstständig die Nachtruhe fest. Ist eine separate Gruppe im Ferienhaus so sollte darauf Rücksicht genommen werden.
  9. Unser Haus wird bewusst Alkohol- und Nikotinfrei geführt. Sollte trotzdem geraucht werden steht draußen bei der Grillhütte ein Aschebehälter zur Verfügung.
  10. Energie ist wertvoll. Achten Sie bitte darauf, dass in nichtgenutzten Räumen das Licht ausgeschaltet und Heizung abgesenkt wird. Die Benutzung von Heizgeräten wie Wasserkocher, Tauchsieder, Heizdecken in den Zimmern ist aus Brandschutztechnischen Gründen verboten. Im Speiseraum steht eine Teeküche für Sie zur Verfügung.
  11. Im Außenbereich (besonders bei den Zeltgästen) sollte von 22:30 Uhr bis 07:00 Uhr darauf geachtet werden, dass die Nachbarn des OKM Freizeitheimes nicht gestört werden.
  12. Die Nutzung des Spielplatzes und des Außengeländes geschieht auf eigene Gefahr. Bei Kinder und Jugendgruppen sind die Gruppenleiter für die Aufsicht und das Verhalten der Teilnehmer verantwortlich. Ein verändern der Spielgeräte (z.B. verstellen der Tore) ist nicht erlaubt.
  13. Wenn Sie Ausflüge planen, unterstützen wir gerne bei ihren Vorbereitungen. Sprechen Sie uns darauf an.

 

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Freizeitheim.